Erweiterungen oder Nutzungsänderungen von Objekten unterliegen den baurechtlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches. Je nach Lage der Immobilie müssen verschiedene Bauordnungen eingehalten werden, um ein allgemeinverträgliches Nebeneinander von Privatpersonen oder Gewerbe zu gewährleisten. In dieser Phase unterstützen wir Sie bei den Genehmigungsverfahren mit der ortsansässigen Baubehörde. Unser erfahrenes Team erstellt mit Ihnen verschiedene Varianten von optionalen Bebauungsplänen oder Schnitte, um den bestmöglichsten Nutzen Ihres Grundstückes zu generieren.
DER BAUANTRAG
Für den Bauantrag ist eine gesetzlich vorgeschriebene Form erforderlich. Genaueres regelt die Bauvorlagenverordnung – BauVorlV. Da Bauvorschriften und Baugenehmigungsverfahren spezielle Fachkenntnis voraussetzen, dürfen Pläne und Unterlagen zum Bauantrag nur von Personen erstellt werden, die bauvorlageberechtigt sind.
DIE BAUVORLAGENBERECHTIGUNG
Die Vorlageberechtigung ist in verschiedene Stufen eingeteilt. Uneingeschränkt bauvorlageberechtigt sind Personen welche die Berufsbezeichnung Architekt und Bauingenieur führen dürfen und in der Architektenliste beziehungsweise in einer Liste bei der Bayerischen Ingenieurekammer – Bau eingetragen sind.
Daneben gibt es eine objekt- und eine fachbezogene Vorlageberechtigung. Zum Beispiel können kleinere Gebäude, wie Einzel- und Doppelhäuser mit bis zu drei Wohnungen, durch Personen mit entsprechender Ausbildung vorgelegt werden, ohne dass sie Mitglied in der Architekten- bzw. Ingenieurekammer sind. Eine fachbezogen Vorlageberechtigung haben zum Beispiel Spezialisten für Holzbau oder Innenausbau. Näheres regelt die BayBO.