Die Gründe für die Erstellung eines Gutachtens können vielfältig sein: Von einer Bewertung des Marktwertes aufgrund einer Verkaufsabsicht bis zur Dokumentation von Schäden an Ihrem Objekt. Unser Leistungsspektrum umfasst Analysen der Bausubstanz, Flächenberechnungen, Einholen von Auskünften von Behörden und die Erstellung eines Verkehrswert-, Entschädigungs- oder Kurzgutachtens. In jedem Zustand Ihrer Immobilie stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Durch unsere, auf jahrelange Marktkenntnisse basierten, Gutachten erhalten Sie eine professionelle Grundlage zur Stärkung Ihrer Verhandlungsmacht gegenüber Dritte.
Im Wesentlichen gibt es zwei Arten der Gutachtenerstellung:
VERKEHRSWERTGUTACHTEN:
Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den voraussichtlich erzielbaren, nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definierten Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie oder eines Grundstücks. Es beurteilt also die Immobilie nach bestimmten Kriterien und bemisst ihr einen Wert auf objektiver Basis. Der tatsächlich erzielte Kaufpreis kann davon abweichen. Im privaten Bereich wird ein Verkehrswertgutachten unter anderem bei Erbschaftsstreitigkeiten oder Scheidungsverfahren benötigt. Zudem kann es für steuerliche Zwecke oder eine Zwangsversteigerung erforderlich sein. Im geschäftlichen Bereich benötigt man ein Verkehrswertgutachten für die Feststellung und Aufteilung des Betriebsvermögens oder zur Bilanzierung.
MIETWERTGUTACHTEN:
Bei einem Mietwertgutachten handelt es sich um eine begründete Herleitung des Mietwertes einer zu wohnzwecken oder gewerblich genutzten Einheit. Diese Darstellung muss in ihrer fachlichen Ausführung so plausibel sein, dass sich beispielsweise ein Gerichtsprozess daran orientieren kann.
Als Ergänzung unserer Planungs- und Beratungsleistungen ist Stefan Larass persönlich als Sachverständiger für Versichetungen in den Bereichen Schimmelbildung, Wärmeschutz und Bauphysik;Feuchteschäden und Bausubstanz; Dachaufbauten und Flachdächer tätig.