PROJEKTENTWICKLUNG

WISSENSWERTES ZUM THEMA PROJEKTENTWICKLUNG

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Die Projektentwicklung ist facettenreich und multidisziplinär und endet nur selten mit der bloßen Errichtung eines Gebäudes. Diese beinhaltet vielmehr den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerkes. Demnach wird die Projektentwicklung auch als die „Königsdisziplin“ der Immobilienwirtschaft bezeichnet. Die Projektphasen bei einem Bauprojekt laufen sequentiell und somit chronologisch nacheinander ab. Im Wesentlichen gibt es neun Leistungsphasen.

1. GRUNDLAGENANALYSE

Dazu zählen im Wesentlichen das Klären der Aufgabenstellung und das Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Als besondere Leistung führen wir für Sie gerne eine Standortanalyse oder eine Betriebsplanung durch. Außerdem bieten wir die Aufstellung eines Raumprogrammes an.

2. VORPLANUNG

In dieser Phase erstellen wir für Sie umfassende Analysen, um etwaige Risiken besser bewerten zu können. Darunter fallen: Die Analyse der Grundlagen, das Abstimmen der Zielvorstellungen oder die Erarbeitung eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung.

Außerdem zählt dazu das Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, das Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme. Die Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit runden die zweite Phase ab.

3. ENTWURFSPLANUNG

Diese Phase beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzepts unter der Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf. Zudem das Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter und die Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs.

Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten.

4. GENEHMIGUNGSPLANUNG

In dieser Phase bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Das Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Außerdem unterstützen wir Sie weiter bei der Mitwirkung bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung oder bei der Bereitstellung von Unterlagen für besondere Prüfverfahren oder Widerspruchsverfahren.

5. AUSFÜHRUNGSPLANUNG

Dabei unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung.

Außerdem fertigen wir eine zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben je nach Art des Bauvorhabens. Bei raumbildenden Ausbauten erstellen wir für Sie eine detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen mit erforderlichen textlichen Ausführungen.

6. VORBEREITUNG DER VERGABE

Die Vorbereitung zur Vergabe ist die Grundlage für den Erfolg der Umsetzung Ihrer Traumimmobilie. Dabei unterstützen wir Sie bei der Ermittlung und Zusammenstellung von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Außerdem das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten.

7. MITWIRKEN BEI DER VERGABE

Hauptbestandteil der 7. Phase ist das Einholen von Angeboten dessen Prüfung und Wertung – einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten. Zusätzlich übernehmen wir für Sie die Verhandlung mit Bietern und garantieren eine Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.

8. OBJEKTÜBERWACHUNG

Mit der Bauüberwachung folgt die herausfordernde Phase. Diese beinhaltet das Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Des Weiteren das Überwachen der Ausführung von Tragwerken, das Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, die Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, das Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes, das Führen eines Bautagebuches und das gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen.

Außerdem übernehmen wir die Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln, die Rechnungsprüfung, die Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht

Abschließend erfolgt die Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle oder das Auflisten der Gewährungsfristen.

9. OBJEKTBETREUUNG

Die letze Phase umfasst die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen und das Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten.

 

 

 

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